© 2021 by ck-bauberatung.ch
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CK-BAUBERATUNG GMBH
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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Grundsätzliches
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) der Firma
CK-BAUBERATUNG GMBH – Bühlweg 5, 3072 Ostermundigen CHE-472.511.365
(im Folgenden Auftragnehmer genannt), gelten für Geschäfte jeglicher Art zwischen dem Auftragnehmer und Kunden (im Folgenden Auftraggeber genannt), die darauf gerichtet sind künstlerische, handwerkliche oder geistige Leistungen gleich welcher Art der CK-BAUBERATUNG GMBH zum Zwecke der Verwendung durch den Auftraggeber in Anspruch zu nehmen.
1. Geltung der AGB
Diese AGB sind Bestandteil des zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber geschlossenen Vertrages, sofern keine widersprechenden einzelvertraglichen Regelungen getroffen wurden. Von den AGB abweichenden Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie in gleicher Form wie der zugrunde liegende Vertrag getroffen wurde und eindeutig bezeichnen, welche AGB des Auftragnehmers nicht angewendet werden sollen. Die Verwendung der AGB des Auftraggebers wird ausgeschlossen.
2. Angebote
Jegliche, auch teilweise, Verwendung der vom Auftragnehmer, mit dem Ziel des Auftragsabschlusses, vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen, Unterlagen, Referenzen etc.), seien sie urheberrechtlich geschützt, oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen des Auftragnehmers zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Tätigkeiten des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Angebotshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen des Auftragnehmers vor.
Angebote des Auftragnehmers haben, sofern nichts anderes vereinbart wurde, eine Gültigkeit von drei Monaten.
3. Kostenvoranschläge und Auftragserteilung
3.1 Grundsätzlich sind dem Auftraggeber vor Beginn jeder Kosten verursachenden Arbeit Kostenvoranschläge in schriftlicher oder elektronischer Form zu unterbreiten, die durch den Auftraggeber freigegeben werden.
3.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
3.3 Ein Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber bedarf der Schriftform.
3.4 Vertragsgegenstand ist die im Angebot-, ggf. der Auftragsbestätigung oder einem Vertrag beschriebene Leistung.
4. Abwicklung von Aufträgen
4.1 Die vom Auftragnehmer übermittelten Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht bis zu drei Tagen nach Erhalt widerspricht.
4.2 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, die der Auftragnehmer erstellt oder erstellen lässt, um die nach Vertrag
geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Eine Herausgabepflicht besteht nicht.
Zur Aufbewahrung ist der Auftragnehmer gemäss den gesetzlichen Bestimmungen des OR verpflichtet.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt.
Drittkosten, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber unter Vorgabe aller
Belege direkt weiterberechnet.
5.2 Die vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ausgestellten Rechnungen sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort
nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig.
5.3 Bei grösseren Aufträgen oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist der Auftragnehmer berechtigt,
Zwischenabrechnungen bzw. Vorschussrechnungen zu erstellen.
5.4 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behält der Auftragnehmer sich das Eigentum an allen
überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor.
5.5 Rechte an Leistungen des Auftragnehmers, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger
Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen an den Auftraggeber über.
6. Nutzungsrechte
6.1 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber an Arbeitsergebnissen, die im
Rahmen der Beratung erstellt werden, ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und zeitlich nicht begrenztes
Nutzungsrecht zum internen Gebrauch ein.
7. Mitwirkung des Auftraggebers
7.1 Unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber schuldhaft eine ihm obliegende Mitwirkung, so kann der Auftragnehmer die Kosten
für die infolgedessen zusätzlich erbrachten Leistungen vollumfänglich in Rechnung stellen.
7.2 Die noch durch den Auftragnehmer zu erbringenden, ausstehenden Leistungen erfolgen nur nach angemessener Anpassung
des Zeitplans. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Auftraggeber mit der Annahme der Leistungen in Verzug kommt.
Unberührt bleiben die Ansprüche des Auftragnehmers auf Ersatz etwaiger Mehraufwendungen.
8. Honorare
8.1 Die im Angebot des Auftragnehmers aufgeführten Honorare sind unverbindlich. Massgeblich hierfür sind allein die im Vertrag
aufgeführten Honorar-Vereinbarungen.
8.2 Die Honorare für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen berechnen sich nach den für die Tätigkeit aufgewendeten
Zeiten. Reise- und ggf. Spesen, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, werden separat abgerechnet.
8.3 Die Honorare ergeben sich aus den bei Eingang des Auftrages geltenden und der entsprechenden Leistung definierten
Stundenansätzen des Auftragnehmers, resp. der offerierten Stundenansätzen gemäss Angebot.
(Bestimmungen gemäss Punkt 2 hiervor)
8.4 Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers vom
Auftragnehmer anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer vor, die
Leistung auszusetzen.
8.5 Für Leistungen des Auftragnehmers gelten insbesondere die Regelungen gemäss SIA Norm 118 und SIA Norm 102 jeweils der
bei Offertstellung gültigen Version.
9. Gewährleistung und Haftung
9.1 Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber nicht für Verluste oder das Nicht-Erreichen bestimmter Gewinnziele.
(Vermögensschäden werden vollumfänglich ausgeschlossen)
9.2 Für die Vernichtung von Daten haftet der Auftragnehmer nur bei grober Fahrlässigkeit und auch nur dann, wenn der
Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit
vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
9.3 Im Übrigen haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für Schäden nur dann und soweit, als diese von ihm bzw.
den von ihm eingesetzten Erfüllungsgehilfen durch mangelhafte Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen
grobfahrlässig oder durch fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht worden sind.
9.4 Der Auftragnehmer ist gegen Schadensfälle im Zusammenhang mit seiner Tätigkeiten bis zur Höhe von 500’000 CHF
je Schadensfall bei der Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft versichert. Ein etwaiger Schadensersatz ist daher in
der Höhe auf die Versicherungsleistung beschränkt.
9.5 In jedem Falle ist der Schadensersatz auf solche Schäden begrenzt, deren Eintritt bei Vertragsschluss, nach damals bekannten
Umständen, in vernünftigerweise hätte vorhersehen werden können.
9.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für vorsätzlich verursachte Schäden sowie Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
10. Vertraulichkeit, Geheimhaltung
10.1 Der Auftragnehmer wird alle zu seiner Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge des Auftraggebers, wie überhaupt dessen
Interna, streng vertraulich behandeln. Sofern nicht durch eine Vertraulichkeitserklärung unterzeichnete Vertragseinheit
vereinbart.
10.2 Jede Partei ist verpflichtet, alle ausdrücklich als vertraulich gekennzeichneten Informationen und Unterlagen der anderen Partei,
die ihr im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vertraulichkeitserklärung zugänglich werden, nicht an Dritte weiterzugeben
oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich zu machen. Jede Partei hat die hierzu erforderlichen Vorkehrungen in
ihrer Betriebssphäre zu treffen, welche die Einhaltung der vorstehenden Verpflichtung sicherstellen. Diese Verpflichtungen
gelten insoweit und solange, bis die genannten Informationen bzw. Unterlagen ohne Zutun der zur Geheimhaltung
verpflichteten Partei nachgewiesenermassen und vor Leistungsbeginn allgemein bekannt sind.
11. Datensicherung
Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass für die durch den Auftragnehmer und deren Mitarbeitenden benutzten Accounts und Systemzugänge beim Auftraggeber nur Leserechte bestehen und damit die Möglichkeit auch eines versehentlichen Löschens von Daten des Auftraggebers sicher und dauerhaft ausgeschlossen ist.
12. Gerichtsstand, anwendbares Recht
12.1 Der Auftragnehmer ist bestrebt Streitigkeiten aussergerichtlich und einvernehmlich zu lösen. Sind trotz aller Bemühungen die
Gerichte für die Regelung der Streitigkeiten zuständig, so ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertrag der Sitz des Auftragnehmers.
Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Schweiz hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Als Gerichtsstand wird Bern vereinbart
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
14. Zusatz für Dienstleistungen Facility Services
14.1 Einsätze
Es können sowohl regelmässige wie auch einmalige Aufträge vereinbart werden. Bei möglichem Ausfall eines regelmässigen
Einsatzes ist der Auftraggeber verpflichtet dies 24 Stunden zuvor dem Auftragnehmer zu melden, ansonsten die
ausgemachte Stundenzahl in Rechnung gestellt wird.
14.2 Kündigung
Die Kündigungsfrist beträgt bei regelmässigen Aufträgen 30 Tage, die Kündigung erfolgt auf Ende eines Kalendermonats.
Die Kündigung muss schriftlich per E-Mail oder Brief vorgenommen werden.
14.3 Preise
Die Arbeiten werden in Stunden und auf ¼ Stunde genau verrechnet. Dabei gilt der Preis im Angebot. Der Anfahrtsweg wird nicht
in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich exklusive der gesetzlich anzuwendenden Mehrwertsteuer.
Drittleistungen und Abgaben werden dem Kunden ohne Aufschlag inkl. Allfälliger Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
14.4 Stellvertretungen
Bei möglichen Ausfällen besteht kein Anrecht auf eine Vertretung zur gewohnten Zeit am ausgemachten Tag.
14.5 Geheimhaltungspflicht
Der Auftragnehmer und seine Mitarbeitenden verpflichten sich Kundendaten sorgfältig zu bearbeiten und die Bestimmungen
des Datenschutzes einzuhalten. Auch verpflichten sie sich während der Dauer des Auftragsverhältnisses und auch nach dessen
Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowie über den Haushalt und Persönliches des Kunden,
Stillschweigen zu bewahren.
14.6 Sorgfaltspflicht
Der Auftragnehmer führt die ihm übertragenen Arbeiten sorgfältig und unter bestmöglicher Wahrung der Interessen des Kunden
aus. Spezielle Material- resp. Oberflächenbehandlungen sind durch den Kunden zu instruieren. Für solche Arbeiten übernimmt
der Auftragnehmer keine Haftung.
14.7 Reinigungsmaterial
Der Auftragnehmer stellt keine Reinigungsgeräte und benötigte Reinigungsmittel zur Verfügung.
Abweichungen davon werden im individuellen Reinigungsangebot geregelt.
14.8 Beanstandungen
Beanstandungen, insbesondere wegen nicht vertragsgemässer Ausführung von Dienstleistungen, sind direkt oder am nächsten
Arbeitstag zwischen 08:00 – 17:00 Uhr telefonisch an den Auftragnehmer zu melden. Begründete Mangel werden rasch
möglichst behoben.
Stand: Ostermundigen, August 2021