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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Grundsätzliches

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) der Firma 
CK-BAUBERATUNG GMBH – Bühlweg 5, 3072 Ostermundigen CHE-472.511.365

(im Folgenden Auftragnehmer genannt), gelten für Geschäfte jeglicher Art zwischen dem Auftragnehmer und Kunden (im Folgenden Auftraggeber genannt), die darauf gerichtet sind künstlerische, handwerkliche oder geistige Leistungen gleich welcher Art der CK-BAUBERATUNG GMBH zum Zwecke der Verwendung durch den Auftraggeber in Anspruch zu nehmen.
 

1. Geltung der AGB

Diese AGB sind Bestandteil des zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber geschlossenen Vertrages, sofern keine widersprechenden einzelvertraglichen Regelungen getroffen wurden. Von den AGB abweichenden Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie in gleicher Form wie der zugrunde liegende Vertrag getroffen wurde und eindeutig bezeichnen, welche AGB des Auftragnehmers nicht angewendet werden sollen. Die Verwendung der AGB des Auftraggebers wird ausgeschlossen.
 

2. Angebote

Jegliche, auch teilweise, Verwendung der vom Auftragnehmer, mit dem Ziel des Auftragsabschlusses, vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen, Unterlagen, Referenzen etc.), seien sie urheberrechtlich geschützt, oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen des Auftragnehmers zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Tätigkeiten des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Angebotshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen des Auftragnehmers vor.
Angebote des Auftragnehmers haben, sofern nichts anderes vereinbart wurde, eine Gültigkeit von drei Monaten.
 

3. Kostenvoranschläge und Auftragserteilung

3.1   Grundsätzlich sind dem Auftraggeber vor Beginn jeder Kosten verursachenden Arbeit Kostenvoranschläge in schriftlicher oder             elektronischer Form zu unterbreiten, die durch den Auftraggeber freigegeben werden.
 

3.2   Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
 

3.3   Ein Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber bedarf der Schriftform.
 

3.4   Vertragsgegenstand ist die im Angebot-, ggf. der Auftragsbestätigung oder einem Vertrag beschriebene Leistung.


 

4. Abwicklung von Aufträgen

4.1   Die vom Auftragnehmer übermittelten Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht bis zu drei Tagen           nach Erhalt widerspricht.
 

4.2   Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, die der Auftragnehmer erstellt oder erstellen lässt, um die nach Vertrag              
        geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Eine Herausgabepflicht besteht nicht.
        Zur Aufbewahrung ist der Auftragnehmer gemäss den gesetzlichen Bestimmungen des OR verpflichtet.

 

5. Zahlungsbedingungen

5.1   Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer  hinzukommt.
        Drittkosten, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an  den Auftraggeber unter Vorgabe aller    
        Belege direkt weiterberechnet.
 

5.2   Die vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ausgestellten Rechnungen sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort
        nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig.
 

5.3   Bei grösseren Aufträgen oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist der  Auftragnehmer berechtigt,
        Zwischenabrechnungen bzw. Vorschussrechnungen zu erstellen.
 

5.4   Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behält der Auftragnehmer sich das Eigentum an allen
        überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor.
 

5.5   Rechte an Leistungen des Auftragnehmers, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, gehen  erst mit vollständiger
        Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen an den Auftraggeber über.

 

6. Nutzungsrechte

6.1   Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber an Arbeitsergebnissen, die im
        Rahmen der Beratung erstellt werden, ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und zeitlich nicht begrenztes
        Nutzungsrecht zum internen Gebrauch ein.

 

7. Mitwirkung des Auftraggebers

7.1   Unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber schuldhaft eine ihm obliegende Mitwirkung, so kann der Auftragnehmer die Kosten
        für die infolgedessen zusätzlich erbrachten Leistungen vollumfänglich in Rechnung stellen.
 

7.2   Die noch durch den Auftragnehmer zu erbringenden, ausstehenden Leistungen erfolgen nur nach angemessener Anpassung
        des Zeitplans. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Auftraggeber mit der Annahme der Leistungen in Verzug kommt.
        Unberührt bleiben die Ansprüche des Auftragnehmers auf Ersatz etwaiger Mehraufwendungen.
 

8. Honorare

8.1   Die im Angebot des Auftragnehmers aufgeführten Honorare sind unverbindlich. Massgeblich hierfür sind allein die im Vertrag
        aufgeführten Honorar-Vereinbarungen.

8.2   Die Honorare für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen berechnen sich nach den für die Tätigkeit aufgewendeten
        Zeiten. Reise- und ggf. Spesen, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, werden separat abgerechnet.

8.3   Die Honorare ergeben sich aus den bei Eingang des Auftrages geltenden und der entsprechenden Leistung definierten
        Stundenansätzen des Auftragnehmers, resp. der offerierten Stundenansätzen gemäss Angebot.
        (Bestimmungen gemäss Punkt 2 hiervor)

8.4   Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers vom
        Auftragnehmer anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer vor, die
        Leistung auszusetzen.
 

8.5   Für Leistungen des Auftragnehmers gelten insbesondere die Regelungen gemäss SIA Norm 118 und SIA Norm 102 jeweils der
        bei Offertstellung gültigen Version.

 

9. Gewährleistung und Haftung

9.1   Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber nicht für Verluste oder das Nicht-Erreichen bestimmter Gewinnziele.
        (Vermögensschäden werden vollumfänglich ausgeschlossen)
 

9.2   Für die Vernichtung von Daten haftet der Auftragnehmer nur bei grober Fahrlässigkeit und auch nur dann, wenn der
        Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit
        vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
 

9.3   Im Übrigen haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für Schäden nur dann und soweit,   als diese von ihm bzw.
        den von ihm eingesetzten Erfüllungsgehilfen durch mangelhafte Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen
        grobfahrlässig oder durch fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht worden sind.
 

9.4   Der Auftragnehmer ist gegen Schadensfälle im Zusammenhang mit seiner Tätigkeiten bis zur Höhe von 500’000 CHF
         je Schadensfall bei der Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft versichert. Ein etwaiger Schadensersatz ist daher in
        der Höhe auf die Versicherungsleistung beschränkt.
 

9.5   In jedem Falle ist der Schadensersatz auf solche Schäden begrenzt, deren Eintritt bei  Vertragsschluss, nach damals bekannten
        Umständen, in vernünftigerweise hätte vorhersehen werden können.
 

9.6   Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für vorsätzlich verursachte Schäden sowie Schäden aus der
         Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
 

10. Vertraulichkeit, Geheimhaltung

10.1 Der Auftragnehmer wird alle zu seiner Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge des Auftraggebers, wie überhaupt dessen
        Interna, streng vertraulich behandeln. Sofern nicht durch eine Vertraulichkeitserklärung unterzeichnete Vertragseinheit
        vereinbart.
 

10.2 Jede Partei ist verpflichtet, alle ausdrücklich als vertraulich gekennzeichneten Informationen und Unterlagen der anderen Partei,
        die ihr im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vertraulichkeitserklärung zugänglich werden, nicht an Dritte weiterzugeben
        oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich zu machen. Jede Partei hat die hierzu erforderlichen Vorkehrungen in
        ihrer Betriebssphäre zu treffen, welche die Einhaltung der vorstehenden Verpflichtung sicherstellen. Diese Verpflichtungen
        gelten insoweit und solange, bis die genannten Informationen bzw. Unterlagen ohne Zutun der zur Geheimhaltung
        verpflichteten Partei nachgewiesenermassen und vor Leistungsbeginn allgemein bekannt sind.
 

11. Datensicherung

Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass für die durch den Auftragnehmer und deren Mitarbeitenden benutzten Accounts und Systemzugänge beim Auftraggeber nur Leserechte bestehen und damit die Möglichkeit auch eines versehentlichen Löschens von Daten des Auftraggebers sicher und dauerhaft ausgeschlossen ist.
 

12. Gerichtsstand, anwendbares Recht

12.1 Der Auftragnehmer ist bestrebt Streitigkeiten aussergerichtlich und einvernehmlich zu lösen. Sind trotz aller Bemühungen die
       Gerichte für die Regelung der Streitigkeiten zuständig, so ist  ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem
       Vertrag der Sitz des Auftragnehmers. 
      Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Schweiz hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher
       Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

       
       Als Gerichtsstand wird Bern vereinbart

 

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

14. Zusatz für Dienstleistungen Facility Services

14.1 Einsätze
      Es können sowohl regelmässige wie auch einmalige Aufträge vereinbart werden. Bei möglichem Ausfall eines regelmässigen
       Einsatzes ist der Auftraggeber verpflichtet dies 24 Stunden zuvor dem Auftragnehmer zu melden, ansonsten die
       ausgemachte Stundenzahl in Rechnung gestellt wird.

14.2 Kündigung
      Die Kündigungsfrist beträgt bei regelmässigen Aufträgen 30 Tage, die Kündigung erfolgt auf Ende eines Kalendermonats.
       Die Kündigung muss schriftlich per E-Mail oder Brief vorgenommen werden.

14.3 Preise
      Die Arbeiten werden in Stunden und auf ¼ Stunde genau verrechnet. Dabei gilt der Preis im Angebot. Der Anfahrtsweg wird nicht
       in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich exklusive der gesetzlich anzuwendenden Mehrwertsteuer.
      Drittleistungen und Abgaben werden dem Kunden ohne Aufschlag inkl. Allfälliger Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

14.4 Stellvertretungen
      Bei möglichen Ausfällen besteht kein Anrecht auf eine Vertretung zur gewohnten Zeit am ausgemachten Tag.

14.5 Geheimhaltungspflicht
      Der Auftragnehmer und seine Mitarbeitenden verpflichten sich Kundendaten sorgfältig zu bearbeiten und die Bestimmungen
       des Datenschutzes einzuhalten. Auch verpflichten sie sich während der Dauer des Auftragsverhältnisses und auch nach dessen
       Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowie über den Haushalt und Persönliches des Kunden,
       Stillschweigen zu bewahren.

14.6 Sorgfaltspflicht
      Der Auftragnehmer führt die ihm übertragenen Arbeiten sorgfältig und unter bestmöglicher Wahrung der Interessen des Kunden
       aus. Spezielle Material- resp. Oberflächenbehandlungen sind durch den Kunden zu instruieren. Für solche Arbeiten übernimmt
       der Auftragnehmer keine Haftung.

14.7 Reinigungsmaterial
      Der Auftragnehmer stellt keine Reinigungsgeräte und benötigte Reinigungsmittel zur Verfügung.
      Abweichungen davon werden im individuellen Reinigungsangebot geregelt.

14.8 Beanstandungen
      Beanstandungen, insbesondere wegen nicht vertragsgemässer Ausführung von Dienstleistungen, sind direkt oder am nächsten
       Arbeitstag zwischen 08:00 – 17:00 Uhr telefonisch an den Auftragnehmer zu melden. Begründete Mangel werden rasch
       möglichst behoben.

 

 

Stand: Ostermundigen, August 2021

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